Buchungsbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen

Die Dienstleistung „Vermietung von Ausrüstung“ wird von TourdeWheel (nachfolgend Vermieter) erbracht. Die Mietbedingungen sind integraler Bestandteil des Mietvertrags. Mit Annahme der allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt der Mieter, die Mietbedingungen gelesen und vollständig akzeptiert zu haben.

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1. Übernahme der Ausrüstung

Der Mieter übernimmt die Ausrüstung in einwandfreiem Zustand. Der Mieter ist verpflichtet, Beanstandungen zum Zeitpunkt der Übernahme gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.

2. Rückgabe der Ausrüstung

Der Mieter ist verpflichtet, die Ausrüstung am Ende der im Mietvertrag festgelegten Mietdauer und innerhalb der Öffnungszeiten zurückzugeben. Die Ausrüstung und sämtliches vom Vermieter gestelltes Zubehör (Helme usw.) müssen in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Verlorenes oder beschädigtes Zubehör wird dem Mieter in Rechnung gestellt. Sachschäden werden zu den veröffentlichten Sätzen berechnet.

3. Verlängerung der Mietdauer

Eine Verlängerung des Mietvertrags ist nur mit Zustimmung des Vermieters vor Ablauf des laufenden Mietvertrags möglich. Der Vermieter kann eine Verlängerung ohne Angabe von Gründen ablehnen.

4. Mindestalter des Mieters

Der Mieter muss volljährig sein.

5. Leistungen und Preise

Es gelten die vom Vermieter und in seinen Broschüren veröffentlichten Preise.

6. Versicherung

Die Versicherung obliegt dem Mieter. Mit Unterzeichnung des Mietvertrags bestätigt der Mieter, die mit der Nutzung der Ausrüstung verbundenen Risiken angemessen abgedeckt zu haben. Die Ausrüstung ist weder gegen Diebstahl noch gegen Bruch versichert.

7. Helme

Ein geprüfter Helm wird kostenlos zur Verfügung gestellt.

8. Haftung des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Ausrüstung sorgfältig, ohne Gefährdung Dritter und gemäß den beiliegenden Sicherheitshinweisen zu nutzen. Der Mieter haftet stets für Personen- und Sachschäden, die er bei der Nutzung der gemieteten Ausrüstung verursacht (Art. 1383 und 1384 des französischen Zivilgesetzbuchs).

TourdeWheel übernimmt keine Haftung für Schäden oder Unfälle, die der Mieter während der Nutzung der gemieteten Ausrüstung erleidet oder verursacht. Die Nutzung im Wettkampf oder in wettkampfähnlicher Fahrweise ist untersagt. Bei Schäden durch Unfall, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäße Handhabung trägt der Mieter die Reparaturkosten. Bei Totalschaden oder Verlust haftet der Mieter für den Wiederbeschaffungswert der Ausrüstung.

10. Anwendbares Recht

Auf diesen Vertrag ist französisches Recht anwendbar. Im Streitfall kann zunächst ein Mediator von den Parteien oder vom Gericht bestellt werden, um die Standpunkte zu vergleichen und eine eigenständige Lösung zu ermöglichen. Diese Mediation kann zwei Formen annehmen: vertraglich oder gerichtlich.

Scheitert die Mediation in erster Instanz, ist standardmäßig das Gericht des letzten Mieters der Ausrüstung zuständig. Im gegenseitigen Einvernehmen oder bei mehreren Mietern und möglichen Geschädigten kann ein einziges gemeinsames Gericht bestimmt werden.

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